Zollverfahren wird um Sicherheitserklärung erweitert
Die britische Regierung führt Sicherheitserklärungen (Safety & Security Declarations, S&S GB) für alle Waren ein, die aus der EU und anderen Gebieten importiert werden.
Ab dem 31. Januar 2025 wird für jede Einfuhr eine separate S&S GB-Meldung erforderlich sein, bevor die Waren die EU verlassen.
Das Safety & Security System ist ein Risikomanagementinstrument, das von der UK Border Force eingesetzt wird, um potenzielle Bedrohungen durch grenzüberschreitende Waren zu bewerten. Die UK Border Force verwendet diese Anmeldungen, zwecks:
- Erleichterung der Beförderung rechtmäßiger Waren bei gleichzeitiger Identifizierung potenzieller Gefahren, wie z. B. Drogen oder Schusswaffen, bevor sie die Grenze auf dem Luft- See-, Schienen- oder Straßenweg erreichen oder verlassen.
- Erteilung einer „Do not load“-Anweisung für Sendungen, die nicht auf Schiffe mit Ziel Großbritannien verladen werden dürfen.
- Kontrolle der Einfuhren nach Großbritannien.
Was bedeutet das für Sie?
Für Sie ändert sich am bisherigen Ablauf nichts. Die S&S-Erklärung wird durch unseren britischen Partner in unserem Auftrag vorgenommen. Allerdings fallen für die Erfüllung dieser neuen gesetzlichen Anforderung Zollkosten an. Diese werden vom Importeur im Rahmen des allgemeinen Zollverfahrens getragen und führen je nach Incoterm dazu, dass wir sie Ihnen in Rechnung stellen.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, steht Ihnen unser GB-Team gerne unter england@koch-international.de zur Verfügung.
28.01.2025 Koch International