ABD und AGV einfach erklärt: Die wichtigsten Zolldokumente im Exportprozess

Wenn Sie Waren aus der EU in ein Nicht‑EU‑Land exportieren, kommen Sie an zwei zentralen Dokumenten nicht vorbei: dem ABD (Ausfuhrbegleitdokument) und dem AGV (Ausgangsvermerk). Beide sind entscheidend für eine korrekte Zollabwicklung und dienen als offizieller Nachweis, dass Ihre Sendung die EU verlassen hat.

Um den Prozess anschaulich zu machen, stellen Sie sich ein Einschreiben vor:
Sie benötigen zuerst einen Versandnachweis und später die Bestätigung, dass der Brief wirklich angekommen ist. Genauso verhält es sich im Export – ABD = Versandnachweis, AGV = Zustellbestätigung

Was ist das ABD (Ausfuhrbegleitdokument)?

Das ABD wird erstellt, sobald der Zoll Ihre Ausfuhranmeldung geprüft und genehmigt hat. Es begleitet Ihre Ware bis zur EU‑Außengrenze und ist Pflicht, wenn mindestens einer der folgenden Werte erreicht wird:

  • Rechnungswert ab 1.000 €
  • Gesamtgewicht über 1.000 kg

Ohne ABD kann die Ware die EU nicht verlassen.

Wichtig: Fristen und Unterlagen

Die zuständige Ausfuhrzollstelle muss spätestens 24 Stunden vor der Verladung über Ihre Ausfuhr informiert werden. Dazu gehören alle erforderlichen Dokumente wie:

  • Rechnungen
  • Packlisten
  • 8-stellige Zolltarifnummer(n) und Deutsche Warenbeschreibung(en)
  • Transportdokumente

Nur so kann der Zoll die Ware rechtzeitig freigeben.

Was ist der AGV (Ausgangsvermerk)?

Der AGV wird automatisch generiert, sobald das ABD beim der Ausgangszollstelle elektronisch erfasst wird, beispielsweise beim Verlassen eines:

  • Hafens
  • Flughafens
  • Landesgrenzübergangs

Der AGV bestätigt offiziell:

  • Die Ware hat die EU tatsächlich verlassen.
  • Die Ausfuhr ist zollrechtlich abgeschlossen.
  • Alle Daten sind im System ATLAS korrekt registriert.

Ohne AGV gilt die Ausfuhr nicht als abgeschlossen – das kann steuerliche Konsequenzen haben.

Warum sind ABD und AGV so wichtig?

Beide Dokumente sind für mehrere Bereiche unverzichtbar:

  • Rechtssichere Zollabwicklung von EU‑Exporten
  • Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Lieferung tatsächlich steuerfrei exportiert wurde
  • Beleg für Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Vermeidung von Nachforderungen und Bußgeldern

Ohne diese Nachweise kann ein Export schnell teuer werden.

FAQ – Häufige Fragen zu ABD und AGV

Was ist der Unterschied zwischen ABD und AGV?

  • ABD: Wird vor dem Export erstellt und begleitet die Ware zur EU‑Grenze.
  • AGV: Wird nach dem Export erzeugt und bestätigt die tatsächliche Ausfuhr.

Wann benötige ich ein ABD?

Sobald Ihre Sendung ab 1.000 € Rechnungswert oder über 1.000 kg wiegt – unabhängig von der Ware.

Wie erhalte ich den AGV?

Er wird automatisch erzeugt, sobald die Ausgangszollstelle das ABD erfasst. Sie erhalten ihn elektronisch über das ATLAS‑System.

Was passiert, wenn kein AGV vorliegt?

Die Ausfuhr gilt dann als nicht abgeschlossen – es drohen Nachfragen des Zolls oder steuerliche Nachteile.

Durch Vorlage eines entsprechenden Alternativnachweises (z.B. Spediteursbescheinigung oder Ablieferbeleg) bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle kann ein AGV nachträglich erzeugt werden.

Unser Fazit: ABD und AGV sind die wichtigsten Dokumente im Exportprozess. Sie sorgen dafür, dass Ihre Ware rechtskonform die EU verlässt und Sie alle erforderlichen Nachweise gegenüber Zoll und Finanzbehörden erhalten. Wer regelmäßig Exportgeschäfte durchführt, sollte diese Begriffe unbedingt kennen – und korrekt anwenden.

Fragen zu dem Thema? Sprechen Sie uns gerne an: zoll@koch-international.de

09.02.2026 Koch International

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