Fahrzeuge, die im Vor- oder Nachlauf zu oder von dem nächstgelegenen geeigneten Terminal innerhalb eines Umkreises von 150km Luftlinie eingesetzt werden, dürfen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben. Dies steht im Gegensatz zu Fahrzeugen im reinen Straßengüterverkehr, deren zulässiges Maximalgewicht 40 Tonnen beträgt.