AGB
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Auftraggeber und der Heinrich Koch Internationale Spedition GmbH & Co. KG für alle Verträge über die Durchführung von nationalen und internationalen Transportdienstleistungen sowie ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen – unabhängig von der Art ihres Zustandekommens. Im Folgenden wird die Heinrich Koch Internationale Spedition GmbH & Co. KG mit “uns” oder “wir” betitelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die AGB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) erbringen wir keine Leistungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Aufträge können über unser Formular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden.
2.2. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber folgende Angaben zu machen: Firma, Vertretungsbefugnis, Sitz, UStID Nr., Ansprechpartner, Adresse der Abholung, Zieladresse, Versandtermin, Beschreibung der zu versendenden Güter einschließlich Gewicht und Volumen.
2.3 Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten, die der Auftraggeber zu verschulden hat, sind wir berechtigt, für die Datenkorrektur eine Aufwandspauschale von 15,00 € pro Vorgang zu berechnen.
2.4 Wir werden den Auftrag binnen einer Stunde nach der Buchung per E-Mail bestätigen.
3. Stornierung
3.1 Buchungen im Stückgutbereich (bis 2.500 kg bzw. 6 Palettenstellplätze bzw. 2,5 Lademeter) können bis einen Tag vor der Abholung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag ohne Einhaltung der genannten Frist, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 30,00 Euro zu berechnen.
3.2 Buchungen im Teil- und Komplettladungsbereich (ab 2.501 kg bzw. 7 Palettenstellplätze bzw. 2,51 Lademeter) können bis zwei Tage vor der Abholung kostenfrei storniert werden. Auch uns steht dieses Stornierungsrecht innerhalb der genannten Frist zu. Die Stornierung kann per E-Mail erfolgen.
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag am Vortag der Abholung, so sind wir berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 70 % der Fracht zu berechnen.
Diese Pauschale erhöht sich im Fall einer Stornierung am Abholtag auf 100 % des Frachtgeldes.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht entstanden ist.
3.3 Wir sind berechtigt, den Auftrag zu stornieren, wenn
- der Auftraggeber falsche Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
- der Auftraggeber vor Durchführung der Buchung nicht alle Angaben gemäß vorstehender Ziffer 2.2 bereitgestellt oder falsche Angaben gemacht hat oder wenn Tatsachen vorliegen, die ein betrügerisches Vorgehen des Auftraggebers oder einer an dem Vertrag beteiligten Partei nahelegen.
4. Gefahrgut
4.1 Folgende Gefahrgüter können nicht transportiert werden.
Bezeichnung | Klasse | Verboten (Stückgut) |
Explosive Stoffe | 1 | Komplett |
Gase | 2 | Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC UN 1057 Feuerzeuge, Nachfüllpatronen, wenn verpackt gemäß SV 658 (wenn nach SV 658 verpackt, nicht über HUB) |
Entzündbare flüssige Stoffe | 3 | Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: D |
Entzündbare feste Stoffe | 4.1 | Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Klassifizierungscode: D, DT, SR 2 und SR 1 (hier UN 3221/ 3222), PM 2 |
Selbstentzündliche Stoffe | 4.2 | UN 3127/ 3255 |
Stoffe, entzündbare Gase mit Wasser | 4.3 | UN 3133 |
Entzündend wirkende Stoffe | 5.1 | UN 3100/ 3121/ 3137 |
Organische Peroxide | 5.2 | Klassifizierungscode: P1/ P2 nur UN 3101, 3102/ 3111 bis 3120 |
Giftige Stoffe | 6.1 | Güter, die unter Tabelle 1.10.3.1.2 fallen Verpackungsgruppe I (auch als Zusatzgefahr) |
Ansteckungsgefährliche Stoffe | 6.2 | Komplett |
Radioaktive Stoffe | 7 | Komplett |
Ätzende Stoffe | 8 | UN 1798/ UN 1790 |
Verschiedene gerfährliche Stoffe und Gegenstände | 9 | UN 3268 |
Alle Abfälle | Verboten |
4.2 Nicht in vorstehender Ziffer 4.1 aufgeführtes sonstiges Gefahrgut kann in folgende Länder nicht befördert werden:
Finnland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Großbritannien
4.3 Soweit Gefahrgut befördert wird, hat der Auftraggeber dem Kraftfahrer bei der Abholung das ADR-Beförderungspapier in zweifacher Form auszuhändigen.
5. Weitere vom Versand ausgenommene Güter
5.1 Vom Versand und von der Haftung ausgenommen sind
- Güter, deren Besitz und Versendung verboten ist,
- Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht,
- verderbliche oder temperaturgeführte Güter (insbesondere frische Lebensmittel),
- Spirituosen und Tabakwaren,
- optische Geräte, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte einschließlich Zubehör, Chip- und Telefonkarten, deren Wert 100.000 € je Sendung übersteigt,
- Tiere und Pflanzen,
- Kraftfahrzeuge,
- lose, nicht unterfahrbare Packstücke mit einem Einzelgewicht von größer als 30 kg,
- Packstücke mit einer Höhe von mehr als 2,30 Meter oder einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 kg oder einer Länge von mehr als 5,99 Meter (im Stückgutbereich bis 2.500 kg bzw. 6 Palettenstellplätze bzw. 2,5 Lademeter),
- abzuschleppende oder zu bergende Güter,
- Kunstgegenstände und Gemälde,
- unverpackte Waren, insbesondere gebrauchte Möbel,
- private Waren sowie Umzugsgüter
- gebrauchte Motoren.
5.2 Bei Fragen zur Versendbarkeit kann der Auftraggeber Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen: digi@koch-international.de
6. Weisungsrecht des Auftraggebers
6.1 Zur Konkretisierung der Leistungen hat der Auftraggeber ein auftragsbezogenes Weisungsrecht. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, dürfen wir nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
6.2 Grundsätzlich leisten wir den Weisungen des Auftraggebers Folge. Auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit seiner Weisungen werden wir den Auftraggeber aufmerksam machen. Besteht er dennoch auf die Ausführung der erteilten Weisung, so haften wir nicht für die durch die Ausführung der Weisung entstehenden Schäden oder Nachteile.
7. Transportabwicklung
7.1 Es steht uns frei, den Transport nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst durchzuführen (Selbsteintritt) oder entsprechende Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.
7.2 Schließen wir Ausführungsverträge mit Dritten ab, so teilen wir deren Namen und Adressen dem Auftraggeber auf Anfrage mit.
7.3 Die Wahl der Beförderungsmittel treffen wir nach pflichtgemäßem Ermessen und sind hinsichtlich etwaiger diesbezüglich abzuschließender Ausführungsverträge frei.
7.4 Sollte sich Ware durch Unzustellbarkeit länger bei unserem Partner befinden, erlauben wir uns, ab dem 3. Werktag Lagergeld in Höhe von 2,00 € pro 100kg je Kalendertag in Rechnung zu stellen.
7.5 Bei einer erfolglosen Anfahrt (bei Zustellung oder Abholung) erlauben wir uns, dies in Rechnung zu stellen. Die Kosten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Kosten Gewicht (kg) | Entfernung 30 (km) | Entfernung 60 (km) | Entfernung 90 (km) | Entfernung 120 (km) | Entfernung 150 (km) |
50 | 35,52 Euro | 41,11 Euro | 44,85 Euro | 56,81 Euro | 77,38 Euro |
75 | 37,47 Euro | 43,32 Euro | 47,40 Euro | 60,97 Euro | 83,02 Euro |
100 | 44,07 Euro | 49,61 Euro | 56,55 Euro | 72,36 Euro | 99,16 Euro |
125 | 46,18 Euro | 54,11 Euro | 63,15 Euro | 80,44 Euro | 110,76 Euro |
150 | 48,00 Euro | 56,78 Euro | 66,25 Euro | 84,50Euro | 116,61 Euro |
200 | 57,15 Euro | 67,60 Euro | 78,42 Euro | 100,05 Euro | 138,92 Euro |
250 | 62,87 Euro | 74,36 Euro | 86,87 Euro | 111,23 Euro | 153,79 Euro |
300 | 71,99 Euro | 85,51 Euro | 98,36 Euro | 125,74 Euro | 174,07 Euro |
350 | 78,42 Euro | 93,29 Euro | 107,15 Euro | 137,23 Euro | 189,96 Euro |
400 | 86,53 Euro | 102,78 Euro | 117,99 Euro | 151,09 Euro | 209,56 Euro |
450 | 92,95 Euro | 110,53 Euro | 127,09 Euro | 162,58 Euro | 225,11 Euro |
500 | 98,02 Euro | 116,53 Euro | 133,51 Euro | 171,03 Euro | 237,28 Euro |
600 | 100,26 Euro | 119,29 Euro | 136,92 Euro | 175,24 Euro | 243,20 Euro |
700 | 104,94 Euro | 124,93 Euro | 143,26 Euro | 183,25 Euro | 254,51 Euro |
800 | 109,59 Euro | 130,26 Euro | 149,24 Euro | 191,23 Euro | 265,85 Euro |
900 | 114,92 Euro | 136,60 Euro | 156,91 Euro | 200,56 Euro | 278,82 Euro |
1000 | 120,93 Euro | 143,60 Euro | 164,92 Euro | 210,86 Euro | 293,15 Euro |
1100 | 125,58 Euro | 149,24 Euro | 170,56 Euro | 218,53 Euro | 304,49 Euro |
1200 | 130,26 Euro | 154,91 Euro | 176,90 Euro | 226,85 Euro | 315,80 Euro |
1300 | 134,26 Euro | 159,59 Euro | 182,23 Euro | 233,51 Euro | 325,13 Euro |
1400 | 138,27 Euro | 164,58 Euro | 187,88 Euro | 240,86 Euro | 335,79 Euro |
1500 | 142,25 Euro | 169,23 Euro | 193,21 Euro | 247,52 Euro | 344,79 Euro |
1600 | 146,90 Euro | 174,56 Euro | 199,24 Euro | 255,53 Euro | 356,10 Euro |
1700 | 151,58 Euro | 180,21 Euro | 205,89 Euro | 263,85 Euro | 367,77 Euro |
1800 | 155,90 Euro | 185,22 Euro | 211,54 Euro | 271,18 Euro | 377,78 Euro |
1900 | 160,24 Euro | 190,55 Euro | 217,52 Euro | 278,82 Euro | 388,78 Euro |
2000 | 165,23 Euro | 196,56 Euro | 224,20 Euro | 287,51 Euro | 400,76 Euro |
3000 | 177,92 Euro | 211,87 Euro | 241,88 Euro | 309,82 Euro | 431,73 Euro |
Zusätzlich berechnen wir für die Unzustellbarkeitsmeldung eine Pauschale von 12,50 Euro je Sendung.
7.6 Die angegebenen Termine für die Abholungen sind voraussichtliche Abholzeitpunkte. Bei den Laufzeiten handelt es sich um Regellaufzeiten, die in aller Regel, eingehalten werden. Die Laufzeiten können im Sammelgut nicht garantiert werden.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber übergibt die Güter uns oder den von uns mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten zu dem im Speditionsauftrag vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort.
8.2 Das Transportgut ist beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen.
8.3 Vor Übergabe des Transportguts hat der Auftraggeber uns alle erforderlichen Informationen und Urkunden zu übermitteln, vgl. Ziff. 3 ADSp 2017.
8.4 Die Spedition Koch ist berechtigt, die Versendung in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen.
8.5 Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen, sowie zu entladen. Der Fahrer ist lediglich für das Be- bzw. Entladen Erfüllungsgehilfe.
9. Preise, Rechnungstellung, Zahlung
9.1 Es gelten die auf unserer Website in Euro zzgl. Umsatzsteuer angegebenen Preise.
9.2 Wir werden dem Auftraggeber bei Buchung des Transports eine Rechnung in elektronischer Form zusenden. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
10. Versicherung
10.1 Auf Wunsch werden wir dem Auftraggeber unseren Versicherungsschutz nachweisen.
10.2 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes vorzunehmen.
10.3 Der Auftraggeber kann für einen Transport über uns eine Transportversicherung abschließen. Die Transportversicherung wird nur auf gesonderte Weisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten der Versicherung bemessen sich anhand des Warenwertes.
10.4 Für unverpackte Ware oder für Ware deren Verpackung für den mehrmaligen Umschlag nicht ausreichend ist, übernimmt die Spedition Koch, sowie die von Koch eingesetzten Dienstleister im Schadenfall keine Haftung.
10.5 Für Sendungen, bei denen eine separate Transportversicherung über den Versicherer der Spedition Koch abgeschlossen worden ist, besteht im Schadenfall kein direkter Anspruch gegenüber der Spedition Koch, nur gegenüber dem Versicherer.
10.6 Eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen mit Frachtkosten ist nicht zulässig.
10.7 Im Schadenfall ist bei Sendungen, die „frei Haus“ zum Versand gebracht werden, nur der Auftraggeber anspruchsberechtigt. Im Schadenfall ist der Anspruchsteller zur Schadenminderung verpflichtet. Für die Schadenbearbeitung sind seitens des Anspruchstellers folgende Dokumente einzureichen: eine auf die Spedition Koch ausgestellte Schadenrechnung sowie eine Kopie der Lieferrechnung. Des Weiteren muss das Gewicht, der zu Schaden gekommenen Ware, mitgeteilt werden.
10.8 Bei Kunden, die keine separate Transportversicherung über Koch abgeschlossen haben, haftet im Schadenfall die Spedition Koch gegenüber dem Anspruchsteller gemäß den Haftungsbegrenzungen der ADSp 2017.
11. Gitterbox- und Europaletten-tausch
11.1 Der Tausch von Europaletten oder Gitterboxen ist bei B2C-Sendungen (Zustellung an Privatkunden) ausgeschlossen.
11.2 In folgenden Länder werden Europaletten und Gitterboxen getauscht. Bei nicht aufgeführten ist ein Packmitteltausch ausgeschlossen:
- Belgien
- Deutschland
- Luxemburg
- Österreich
- Niederlande
- Schweiz
12. Länderspezifische Vorschriften
- Polen: Verpflichtende Datenerfassung von Baltikum-/ RUS- / UA- / GUS-Sendungen im Transitverkehr durch und nach Polen (SENT)
- Ungarn: Elektronisches Kontrollsystem für den Güterverkehr (EKAER)
13. Schlussbestimmungen
13.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch auch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
13.2 Gerichtsstand ist Osnabrück.
13.3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit ADSp 2017).