Das Liegegeld des Reeders im Hafen wird berechnet, wenn die festgelegte Freizeit für beladene Container im Hafen überschritten wird.
Bei Importe erstreckt sich diese Zeit von der Ankunft des Schiffes bis zur Abnahme der Container.
Bei Exporten hingegen gilt sie von der Anlieferung bis zur Abfahrt des Schiffes.