Zollabfertigung durch unsere Außenwirtschaftsexpert:innen.
Um alle Herausforderungen des Zollverfahrens erfolgreich zu meistern, fehlt im Tagesgeschäft meistens die Zeit oder das Fachwissen. Hier setzen wir an: Als erfahrener Dienstleister übernehmen wir die Zollabfertigung für Sie und erleichtern Ihnen so den Alltag – auch wenn wir den Transport nicht durchführen.
Mit unseren erfahrenen Mitarbeiter:innen und einer modernen Technologieplattform sorgen wir für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Zollangelegenheiten. Von der Klärung aller formellen Anforderungen bis hin zur sicheren Übermittlung Ihrer Dokumente – wir garantieren eine termingerechte Lösung. Mit dem Gütesiegel „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO-F Zertifikat) ist Koch International gegenüber den Behörden als sicherer Partner anerkannt. Die Übernahme der Zollabfertigung durch Koch International bedeutet für Sie deutliche Zeit- und Kostenvorteile. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den internationalen Handelsvorschriften.
Umfassender Zollservice.
Wir besitzen das Know-how, um Ihre Import- und Exportangelegenheiten komplett abzuwickeln. Ob Luftfracht, Seefracht, Schienenverkehre oder Landverkehre – wir gewährleisten die gewünschte Flexibilität und Handlungsfähigkeit.
Unsere Leistungen:
Zollservice für die Export-Zollabwicklung.
Wir wissen, dass die Export-Zollabwicklung eine komplexe und zeitaufwändige Aufgabe ist. Profitieren Sie hier von unseren umfassenden Dienstleistungen. Unser erfahrenes Team kümmert sich um alle Details und sorgt dafür, dass Ihre Exporte reibungslos und effektiv abgewickelt werden. Wir kümmern uns um alle Aspekte Ihrer Zollabwicklung – von der Erstellung der benötigten Zolldokumente bis zur Beratung zur Einhaltung der Bestimmungen des Ziellandes. Ihr Vorteil dabei: Wir sorgen dafür, dass Ihre Sendungen schnell und effizient durch den Zoll gehen, um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Welche Dokumente werden für die Export-Abwicklung benötigt?
- Art und Anzahl der Packstücke
- Brutto- und Nettogewicht je Zolltarifnummer
- Genaue Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
- 8-stellige Waren- bzw. Zolltarifnummer/n
- Handelsrechnung (ggf. mit Ursprungstext)
- EORI-Nummer des Anmelders
- unterzeichnete Vollmacht zur Ausfuhranmeldung
Laden Sie hier die benötigten Dokumente herunter.
Sie haben Fragen zum Thema? Ihre Ansprechpartner:innen unserer Zollabteilung stehen Ihnen unter +49 (0)541 / 12168 -291 oder unter zoll@koch-international.de gerne zur Verfügung.
Zollservice für die Import-Zollabfertigung.
Auch Ihre Import-Zollabwicklung übernehmen wir, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Unsere Expert:innen verfügen über das nötige Know-how, um Sie bei allen Schritten des Zollprozesses zu unterstützen. Unser Ziel: Ihnen eine nahtlose und reibungslose Erfahrung bei der Einfuhr Ihrer Waren zu bieten. Ihr Vorteil: Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen korrekt vorliegen und Ihre Sendungen so schnell wie möglich freigegeben werden.
Welche Dokumente werden für die Import-Abwicklung benötigt?
- Art und Anzahl der Packstücke
- Brutto- und Nettogewicht je Zolltarifnummer
- Genaue Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
- 11-stellige Waren- bzw. Zolltarifnummer/n
- Handelsrechnung (ggf. mit Ursprungstext)
- EORI-Nummer des Anmelders
- unterzeichnete Vollmacht zur Einfuhranmeldung
Laden Sie hier die benötigten Dokumente herunter.
Sie haben Fragen zum Thema? Ihre Ansprechpartner:innen unserer Zollabteilung stehen Ihnen unter +49 (0)541 / 12168 -291 oder unter zoll@koch-international.de gerne zur Verfügung.
Ein- und Ausfuhr in Drittländer.
In unseren Downloads erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Ein- und Ausfuhr für Norwegen, England und die Schweiz.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Lassen Sie sich von uns überzeugen und entlasten Sie sich von den Herausforderungen der Zollabwicklung. Mit uns als Partner an Ihrer Seite können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserem umfassenden Service!
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Die meist gestellten Fragen zum Zoll:
Ist ein Synonym für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD); Anmeldung einer Ausfuhr gegenüber dem Zoll.
Dokument nach erfolgter Ausfuhrfreigabe durch den Zoll; wird benötigt beim Versand von Waren aus der EU in ein Nicht-EU-Land; Wird benötigt ab einem Rechnungswert von 1000,00€ und/oder einem Sendungsgewicht ab 1000kg.
Nachweis darüber, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden. Wird über das Zoll-System automatisch erstellt, sobald das ABD gescannt wurde.
Das Zollamt im Inland, bei der die Ausfuhr angemeldet wird. Richtet sich nach der PLZ des Anmelders.
Die Zollstelle, an der die Waren aus der EU ausgeführt werden.
Dies ist eine Identifikationsnummer von Wirtschaftsbeteiligten ggü. dem Zoll. Diese wird benötigt bei Handel mit Nicht-EU-Ländern und kann beim Zoll über ein schriftl. Formular beantragt werden.
MRN = Movement Reference Number
Nachverfolgungsnummer für Zolldokumente, z.B. im ABD oder T1.
Ein T1-Dokument ist ein Versandverfahren unter Zollamtlicher Überwachung. Ein Transit-Dokument ist für unverzollte, also Nicht-Gemeinschaftswaren.
Transit-Dokument für Gemeinschaftswaren, mit dem Waren unverzollt ein Nicht-Gemeinschaftsland durchqueren kann, z.B. Waren aus DE werden durch die Schweiz nach Italien gefahren. In der Schweiz erfolgt dabei keine Verzollung.
Eindeutige Einreihung von Waren nach Material und ggf. Verwendungszweck in das harmonisierte System (HS). Jeder Ware kann einer best. Zolltarifnummer zugeordnet werden.
Export:
Unterstützung vom Zoll in Dresden Tel.: 0351 44 83 45 20; info.gewerblich@zoll.de
Warenverkehrsbescheinigung und förmlicher Präferenznachweis; dient bei Vorlage zur Inanspruchnahme von ermäßigten Zollsätzen; benötigt wenn der Versender der Waren kein Ermächtigter Ausführer ist und ab einem Rechnungswert von 6.000,-€; förmlicher Antrag beim zuständigen Zollamt mit entsprechenden Lieferantenerklärungen.
Bewilligung, die beim Zoll beantragt werden muss. Ermöglicht das vereinfachte Ausführen von Waren, auch oberhalb einer Wertgrenze von 6.000,-€. Präferenznachweis in Form von einer Ursprungserklärung + Bewilligungs-Nr. auf der Rechnung.