Es ist eine Genehmigung erforderlich, die beim Zoll beantragt werden muss. Diese Genehmigung ermöglicht es, Waren auf vereinfachte Weise auszuführen, auch wenn der Wert über 6.000, -€ liegt. Als Präferenznachweis dient eine Ursprungserklärung zusammen mit einer Bewilligungsnummer, die auf der Rechnung angegeben wird.