Neue Meldepflichten beim RO e-Transport System ab 2024

Die Regierungsnotverordnung (RNV) Nr. 115/2023 (am 15. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht) führt wesentliche Änderungen ein, die unter anderem das System „RO e-Transport“ betreffen.

Bislang wurde das RO e-Transport-System nur für den Straßentransport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko innerhalb Rumäniens angewandt, wobei für an Transaktionen mit derartigen Gütern und/oder am Straßentransport derartiger Güter beteiligte Rechtsträger verschiedene Meldepflichten bestanden haben.

Mit der Veröffentlichung von RNV Nr. 115/2023 wurde der Umfang des RO e-Transport-Systems erweitert, sodass nun auch eine Meldeplicht für den internationalen Straßentransport von Gütern (unabhängig von der Art der Güter) besteht. Infolgedessen gilt die Kennzeichnung von Lieferungen und die Erstellung von Eindeutigen Transportcodes (UIT) im RO e-Transport-System nun sowohl für den Straßentransport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko innerhalb des rumänischen Staatsgebiets als auch für den internationalen Straßentransport von Gütern.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team unter rumaenien@koch-international.de oder zoll@koch-international.de.

09.04.2024 Koch International

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