Zollabfertigung durch unsere Außenwirtschaftsexpert:innen
Um alle Herausforderungen des Zollverfahrens erfolgreich zu meistern, fehlt im Tagesgeschäft meistens die Zeit oder das Fachwissen. Hier setzen wir an: Als erfahrener Dienstleister übernehmen wir die Zollabfertigung für Sie und erleichtern Ihnen so den Alltag – auch wenn wir den Transport nicht durchführen.
Mit unseren erfahrenen Mitarbeiter:innen und einer modernen Technologieplattform sorgen wir für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Zollangelegenheiten. Von der Klärung aller formellen Anforderungen bis hin zur sicheren Übermittlung Ihrer Dokumente – wir garantieren eine termingerechte Lösung. Mit dem Gütesiegel „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO-F Zertifikat) ist Koch International gegenüber den Behörden als sicherer Partner anerkannt. Die Übernahme der Zollabfertigung durch Koch International bedeutet für Sie deutliche Zeit- und Kostenvorteile. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den internationalen Handelsvorschriften.
Umfassender Zollservice
Wir besitzen das Know-how, um Ihre Import- und Exportangelegenheiten komplett abzuwickeln. Ob Luftfracht, Seefracht, Schienenverkehre oder Landverkehre – wir gewährleisten die gewünschte Flexibilität und Handlungsfähigkeit.
Zollservice für die jede Abwicklung
Wir wissen, dass die Export-Zollabwicklung eine komplexe und zeitaufwändige Aufgabe ist. Profitieren Sie hier von unseren umfassenden Dienstleistungen. Unser erfahrenes Team kümmert sich um alle Details und sorgt dafür, dass Ihre Exporte reibungslos und effektiv abgewickelt werden. Wir kümmern uns um alle Aspekte Ihrer Zollabwicklung – von der Erstellung der benötigten Zolldokumente bis zur Beratung zur Einhaltung der Bestimmungen des Ziellandes. Ihr Vorteil dabei: Wir sorgen dafür, dass Ihre Sendungen schnell und effizient durch den Zoll gehen, um Verzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Auch Ihre Import-Zollabwicklung übernehmen wir, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Unsere Expert:innen verfügen über das nötige Know-how, um Sie bei allen Schritten des Zollprozesses zu unterstützen. Unser Ziel: Ihnen eine nahtlose und reibungslose Erfahrung bei der Einfuhr Ihrer Waren zu bieten. Ihr Vorteil: Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen korrekt vorliegen und Ihre Sendungen so schnell wie möglich freigegeben werden.
Welche Informationen werden für die Export-Abwicklung benötigt?
- Art und Anzahl der Packstücke
- Brutto- und Nettogewicht je Zolltarifnummer
- Genaue Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
- 8-stellige Waren- bzw. Zolltarifnummer/n
- Handelsrechnung (ggf. mit Ursprungstext)
- EORI-Nummer des Anmelders
- unterzeichnete Vollmacht zur Ausfuhranmeldung
Welche Informationen werden für die Import-Abwicklung benötigt?
- Art und Anzahl der Packstücke
- Brutto- und Nettogewicht je Zolltarifnummer
- Genaue Warenbeschreibung mit Verwendungszweck in deutscher Sprache
- 11-stellige Waren- bzw. Zolltarifnummer/n
- Handelsrechnung (ggf. mit Ursprungstext)
- EORI-Nummer des Anmelders
- unterzeichnete Vollmacht zur Einfuhranmeldung
Laden Sie in unserem Downloadbereich die benötigten Dokumente herunter.
Sie haben Fragen zum Thema? Ihre Ansprechpartner:innen unserer Zollabteilung stehen Ihnen unter +49 (0)541 / 12168 -291 oder unter zoll@koch-international.de gerne zur Verfügung.
Die meist gestellten Fragen zum Zoll:
Ein Synonym für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) und die Anmeldung einer Ausfuhr gegenüber dem Zoll ist die „Ausfuhranmeldung“.
Nach erfolgter Ausfuhrfreigabe durch den Zoll wird ein Dokument benötigt, wenn Waren aus der EU in ein Nicht-EU-Land versendet werden. Dieses Dokument wird ab einem Rechnungswert von 1000,00€ und/oder einem Sendungsgewicht ab 1000 kg erforderlich.
Es wird ein Nachweis darüber benötigt, dass die Waren aus der EU ausgeführt wurden. Dieser Nachweis wird automatisch über das Zoll-System erstellt, sobald das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gescannt wurde.
Das Zollamt im Inland, bei dem die Ausfuhr angemeldet wird, richtet sich nach der Postleitzahl des Anmelders.
Die Zollstelle, an der die Waren aus der EU ausgeführt werden.
Die Wirtschaftsbeteiligtenidentifikationsnummer ist eine Kennnummer, die von Unternehmen gegenüber dem Zoll verwendet wird. Diese Nummer wird benötigt, wenn Handel mit Nicht-EU-Ländern betrieben wird. Sie kann durch Einreichung eines schriftlichen Formulars beim Zoll beantragt werden.
MRN = Movement Reference Number
Nachverfolgungsnummer für Zolldokumente, z.B. im ABD oder T1.
Ein T1-Dokument ist eine Versandmethode, die unter zollamtlicher Überwachung stattfindet. Es wird für ein Transport von unverzollten Waren verwendet, die sich nicht in der EU befinden.
Ein Transit-Dokument ermöglicht den unverzollten Durchgang von Gemeinschaftswaren durch ein Nicht-Gemeinschaftsland. Zum Beispiel können Waren aus Deutschland über die Schweiz nach Italien transportiert werden, ohne dass eine Verzollung in der Schweiz erforderlich ist.
Die eindeutige Klassifizierung von Waren entsprechend ihres Materials und gegebenenfalls ihres Verwendungszwecks im harmonisierten System (HS). Jede Ware kann einer spezifischen Zolltarifnummer zugeordnet werden.
Export:
Unterstützung vom Zoll in Dresden Tel.: 0351 44 83 45 20; info.gewerblich@zoll.de
Die Warenverkehrsbescheinigung und der förmliche Präferenznachweis dienen dazu, ermäßigte Zollsätze in Anspruch zu nehmen. Sie werden benötigt, wenn der Versender der Waren nicht als ermächtigter Ausführer registriert ist und der Rechnungswert 6.000, -€ überschreitet. Um diese Dokumente zu erhalten, muss ein formeller Antrag beim zuständigen Zollamt gestellt werden, der auch entsprechende Lieferantenerklärungen beinhalten kann.