Von Ihnen werden folgende Dokumente benötigt, die den Bestimmungen der jeweiligen Länder entsprechen:
Begleitpapiere, wie z.B. die Handelsrechnung, Packliste, Importlizenzen oder Konsulatsfakturen. Darüber hinaus wird ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 kg ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erforderlich sein.
Diese können Sie in Eigenregie erstellen oder auch unsere Kollegen:innen aus unserem Zoll-Team unter zoll@koch-international.de mit der Erstellung beauftragen.
Bei Gefahrgut ist die Shipper´s Declaration for Dangerous Goods (DGD) sowie ein Sicherheitsdatenblatt MSDS (falls vorhanden) erforderlich.
Von unserer Seite aus stellen wir Ihnen den Luftfrachtbrief (Air Waybill/ AWB) zur Verfügung, der international als alleiniges Begleitdokument anerkannt ist. Dieser wird gemäß den Richtlinien der International Air Transport Association (IATA) erstellt.