Das Lagergeld des Terminals wird berechnet, wenn die festgelegte Freizeit im Lager überschritten wird.
Bei Importe erstreckt sich diese Zeit von der Ankunft des Schiffes bis zur Abnahme der Ware.
Bei Exporten gilt sie von der Anlieferung der Waren bis zur Abfahrt des Schiffes.
In beiden Fällen wird das Lagergeld fällig, wenn die festgesetzte Zeit für den Lageraufenthalt überschritten wird.