Die Warenverkehrsbescheinigung und der förmliche Präferenznachweis dienen dazu, ermäßigte Zollsätze in Anspruch zu nehmen. Sie werden benötigt, wenn der Versender der Waren nicht als ermächtigter Ausführer registriert ist und der Rechnungswert 6.000, -€ überschreitet. Um diese Dokumente zu erhalten, muss ein formeller Antrag beim zuständigen Zollamt gestellt werden, der auch entsprechende Lieferantenerklärungen beinhalten kann.