Für den Transport von Gefahrgut per Luftfracht ist eine Versendererklärung erforderlich, die als „Shippers´s Declaration for Dangerous Goods“ oder „Dangerous Goods Declaration“ (DGD) bezeichnet wird. In dieser Erklärung müssen alle relevanten Informationen zum Gefahrgut angegeben werden, einschließlich der Gefahrgutklasse und aller Kennzeichnungsangaben. Das Ausfüllen dieser Erklärung darf nur von Personen erfolgen, die eine Schulung gemäß den Vorgaben der International Air Transport Association (IATA) absolviert haben. Diese geschulten Personen sind verantwortlich für die Unterzeichnung der Erklärung und damit für die Freigabe des Gefahrguts für den Transport per Luftfracht.