WGK-Klassen 1 – 3 und Güter der Lagerklassen 2.b, 6.1 A-D, 8 A+B, 10 bis 13 unterhalb der Mengenschwelle der 4.BimSchV können eingelagert werden.
WGK-Klassen 1 – 3 und Güter der Lagerklassen 2.b, 6.1 A-D, 8 A+B, 10 bis 13 unterhalb der Mengenschwelle der 4.BimSchV können eingelagert werden.
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